Hundeführerschein
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Der Hundeführerschein Als erstes Bundesland hat Niedersachsen ab dem 01.07.2011 die Sachkunde für alle Neuhundehalter vorgeschrieben Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden
Sachkunde Jeder Hundehalter muss Sachkunde im Umgang mit dem Hund nachweisen. Dieses wird in einem theoretischen und in einem praktischen Teil geprüft. Haftpflichtversicherung Für die durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, verursachten Schäden ist eine
Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro für
Personenschäden und von 250 000 Euro für Sachschäden abzuschließen. Kennzeichnung Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, ist durch ein elektronisches Kennzeichen
(Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Mitteilungspflicht Wer einen Hund hält, hat vor Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes
gegenüber der das zentrale Register führenden Stelle Folgendes anzugeben: 1. seinen Namen, bei natürlichen Personen auch Vorname, Geburtstag und Geburtsort, 2. seine Anschrift, 3. das Geschlecht und das Geburtsdatum des Hundes, 4. die Rassezugehörigkeit des Hundes oder, soweit feststellbar, die Angabe der Kreuzung
und 5. die Kennnummer des Hundes. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die
Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. Die folgenden Änderungen hat die Hundehalterin oder der Hundehalter innerhalb
eines Monats gegenüber der das zentrale Register führenden Stelle anzugeben: 1. die Aufgabe des Haltens des Hundes, 2. das Abhandenkommen und den Tod des Hundes sowie 3. Änderungen der Anschrift.
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